ErwGr. 2

REG_2024_2054 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2061 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien (2021-2026)

Am 18. Juli 2022 hat der Rat den Beschluss (EU) 2022/1448 über den Abschluss des Abkommens und des Protokolls (3) angenommen. Mit Artikel 3 des Beschlusses wurde die Kommission ermächtigt, Änderungen des Protokolls im Namen der Union zu genehmigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.07.2024

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