ErwGr. 17

REG_2024_2462 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe

Obwohl der SEAC keine Schlussfolgerung über die Höhe der sozioökonomischen Kosten im Verhältnis zum Nutzen bei Textilien, Leder, Pelzen und Häuten außerhalb von Bekleidung und damit zusammenhängendem Zubehör für die breite Öffentlichkeit ziehen konnte, ist die Kommission der Auffassung, dass die Verwendung in diesen Materialien ebenfalls eingeschränkt werden sollte, da es Hinweise darauf gibt, dass erhebliche Mengen von PFHxA-verwandten Stoffen eingesetzt werden könnten, es sich um eine weitverbreitete Verwendung handelt, bei der das Risiko nicht angemessen beherrscht wird, die Emissionen, wie vom RAC festgestellt, nicht durch die Anwendung von Risikomanagementmaßnahmen minimiert werden können und Alternativen für wasserabweisende Eigenschaften verfügbar zu sein scheinen. Zu den betroffenen Produktarten gehören Teppichböden, Teppiche, Vorhänge, Jalousien, Polstermaterial, textile Wandabdeckungen und andere Abdeckungen auf Textilbasis (etwa Tischtücher oder Bettwäsche). Dies umfasst die betroffenen Produktarten in Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten sowie in Büros, da davon ausgegangen werden kann, dass diese Büros von der breiten Öffentlichkeit aufgesucht werden. Für diese Produktarten wurde nicht ausreichend nachgewiesen, dass das Fehlen öl- und schmutzabweisender Eigenschaften zu Funktionsverlusten mit erheblichen negativen Auswirkungen führen würde. Angesichts der möglichen sozioökonomischen Auswirkungen im Zusammenhang mit Funktionsverlusten, wenn Alternativen keine ausreichenden öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften bieten, wird für Textilien außerhalb von Bekleidung und damit in Bezug stehendem Zubehör für die breite Öffentlichkeit ein längerer Übergangszeitraum als gerechtfertigt angesehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.09.2024

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