ErwGr. 2

REG_2024_2495 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 in Bezug auf Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion (Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden

Serbien wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1244/2009 des Rates (3) in die Liste der Länder aufgenommen, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind. Mit dieser Verordnung wurden Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion (auf Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden, von der Befreiung von der Visumpflicht ausgenommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.09.2024

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