ErwGr. 30

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

Das einzige integrierte IT-System sollte auf Interoperabilität beruhen, wobei aktualisierte Informationen über Empfänger von Unionsmitteln automatisch und nach Möglichkeit in Echtzeit aus dem System abgerufen und an es übermittelt werden sollten, und zwar unter anderem anhand von einschlägigen nationalen Datenbanken, internen Systemen einschlägiger nationaler Stellen und Behörden, Verwaltungs- und Zahlstellen und nationalen Datenbanken für öffentliche Aufträge und Ausschreibungen, öffentlich zugänglichen Daten und Daten aus anderen Datenbanken der Kommission, sodass für umfassende und vollständige Informationen und Daten gesorgt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

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Kann ich ErwGr. 30 REG_2024_2509 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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