ErwGr. 21

REG_2024_2516 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten

Da mit dieser Verordnung die Möglichkeit eingeführt wird, alle oder einen Teil der Kennzeichnungsanforderungen gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2019/1009 nur in Bezug auf digitale Etiketten vorzusehen, sollte ihr Geltungsbeginn verschoben werden, damit ausreichend Zeit für die Entwicklung der ergänzenden Anforderungen an die digitale Kennzeichnung vorhanden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.09.2024

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