Art. 11a – Formen der Kennzeichnung

REG_2024_2516 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten

(1)Werden EU-Düngeprodukte in einer Verpackung für Wirtschaftsakteure auf dem Markt bereitgestellt, werden ihnen die in Anhang III aufgeführten Kennzeichnungselemente in folgender Form beigefügt: a) auf einem Etikett in digitaler Form (im Folgenden ‚digitales Etikett‘) oder b) auf einem Etikett in physischer Form, das auf der Verpackung angebracht ist, oder — bei Kennzeichnungselementen, die nicht auf dem Etikett angegeben werden können, da die Verpackung zu klein ist — in einem gesonderten Merkblatt, das dieser Verpackung beigefügt ist (im Folgenden ‚physisches Etikett‘).
(2)Werden EU-Düngeprodukte ohne Verpackung für Wirtschaftsakteure auf dem Markt bereitgestellt, werden ihnen die in Anhang III aufgeführten Kennzeichnungselemente in folgender Form beigefügt: a) auf einem digitalen Etikett oder b) auf einem Merkblatt, das dem EU-Düngeprodukt beigefügt ist.
(3)Werden EU-Düngeprodukte in einer Verpackung für Endnutzer auf dem Markt bereitgestellt, werden ihnen die in Anhang III aufgeführten Kennzeichnungselemente in folgender Form beigefügt: a) auf einem physischen Etikett oder b) auf einem digitalen und, als Duplikat, auf einem physischen Etikett. Abweichend von Unterabsatz 1 Buchstabe b müssen die in Anhang III mit einem Sternchen gekennzeichneten Kennzeichnungselemente nicht auf dem physischen Etikett wiederholt werden.
(4)Werden EU-Düngeprodukte ohne Verpackung für Endnutzer auf dem Markt bereitgestellt, werden ihnen die in Anhang III aufgeführten Kennzeichnungselemente in folgender Form beigefügt: a) auf einem digitalen Etikett oder b) auf einem Merkblatt, das dem EU-Düngeprodukt beigefügt ist.
(5)Wenn Wirtschaftsakteure ein digitales Etikett gemäß diesem Artikel bereitstellen, stellen sie bei Duplikaten eine übereinstimmende Kennzeichnung sicher und erfüllen die Anforderungen der Artikel 11b und 11c.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.09.2024

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