Art. 49a – Beurteilung

REG_2024_2516 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die digitale Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten

Bis zum 21. Oktober 2031 führt die Kommission eine Beurteilung der mit der Verordnung (EU) 2024/2516 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1) eingeführten digitalen Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten durch. Im Rahmen dieser Beurteilung wird insbesondere Folgendes bewertet:
a)die Auswirkungen der digitalen Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, das Verbraucherschutzniveau und die Auswirkungen der digitalen Kennzeichnung von EU-Düngeprodukten auf Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen;
b)die Auswirkungen von Artikel 11a und insbesondere das Ausmaß, in dem sich die Wirtschaftsakteure für die Verwendung eines digitalen Etiketts entschieden haben.
Die Kommission erstellt einen Bericht mit den wichtigsten Erkenntnissen und legt ihn dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vor. Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission die für die Ausarbeitung dieses Berichts erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Dem Bericht wird erforderlichenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.09.2024

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