ErwGr. 46

REG_2024_257 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194

Auf ihrer 45. Jahrestagung im Jahr 2023 hat die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (Northwest Atlantic Fisheries Organisation, NAFO) Fangmöglichkeiten für bestimmte Bestände im NAFO-Übereinkommensbereichs für das Jahr 2024 verabschiedet. Darüber hinaus hat sie für 2024 bestimmte Maßnahmen angenommen, die funktional mit den Fangmöglichkeiten für nördlichen Kurzflossen-Kalmar (Illex illecebrosus) in den NAFO-Untergebieten 3 und 4 und Gelbschwanzflunder (Limanda ferruginea) in den NAFO-Divisionen 3LNO verbunden sind, um die Beifänge von Nichtzielarten auf ein Minimum zu beschränken, und ohne die die Fangmöglichkeiten für diese Bestände zum Schutz der Nichtzielarten verringert werden müssten. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2024

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