ErwGr. 50

REG_2024_257 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194

TACs für Tiefseebestände, die in Anhang 35 des Handels- und Kooperationsabkommens für 2024 aufgeführt sind, wurden in die Verordnung (EU) 2023/194 aufgenommen, aber als „noch festzulegen“ gekennzeichnet. Die Verordnung (EU) 2023/194 sollte daher geändert und die Fangmöglichkeiten für diese Bestände in der in dem schriftlichen Protokoll der Fischereikonsultationen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich für 2024 genannten Höhe festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2024

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