ErwGr. 62

REG_2024_257 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194

Hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für Nordost-Arktischen Kabeljau ist es angezeigt, die Unionsquote für Kabeljau in den Svalbard-Gewässern und den internationalen Gewässern des ICES-Untergebiets 1 und der ICES-Division 2b auf der Grundlage der Referenz-TAC für diesen Bestand und der historischen Fangrechte der Union festzusetzen. Diese Unionsquote sollte den Mitgliedstaaten gemäß dem Beschluss 87/277/EWG des Rates (17) vorbehaltlich der aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union erforderlichen Anpassungen gemäß Anhang 36 Tabelle E des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zugeteilt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2024

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