Art. 1 – Fangmöglichkeiten

REG_2024_2591 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029)

Die in dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029) festgelegten Fangmöglichkeiten werden während der gesamten Anwendungsdauer des genannten Protokolls gemäß den Artikeln 2 und 3 der vorliegenden Verordnung auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.10.2024

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