ErwGr. 1

REG_2024_2591 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029)

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (1) (im Folgenden „Abkommen“), das durch die Verordnung (EG) Nr. 241/2008 des Rates (2) genehmigt wurde, ist am 15. April 2008 in Kraft getreten. Das Abkommen verlängert sich stillschweigend und ist daher weiterhin in Kraft. Das Protokoll dazu, das die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem Abkommen festlegt, lief am 14. Juni 2024 aus.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.10.2024

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