ErwGr. 3

REG_2024_2591 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029)

Die Kommission hat im Namen der Union ein neues Protokoll zur Durchführung des Abkommens ausgehandelt. Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029) (im Folgenden „Protokoll“) am 16. Mai 2024 paraphiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.10.2024

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