ErwGr. 13

REG_2024_2609 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Napropamid, Pyridaben und Tebufenpyrad in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Für Tebufenpyrad in oder auf Honig und sonstigen Imkereierzeugnissen legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über spezifische Analysemethoden für Honig nicht vor. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die zuvor festgestellte Datenlücke nicht geschlossen wurde, und empfahl, die derzeitige RHG, die bei der Bestimmungsgrenze liegt, beizubehalten. In Bezug auf diese Erzeugnisse ist es daher angemessen, die RHG für Tebufenpyrad auf der Bestimmungsgrenze beizubehalten und die entsprechenden Fußnoten, die die Vorlage zusätzlicher Informationen erfordern, aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu streichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 13 REG_2024_2609 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 13 REG_2024_2609 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.