ErwGr. 21

REG_2024_2640 · zur Änderung und Berichtigung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 1,4-Dimethylnaphthalin, Difluoressigsäure (DFA), Fluopyram und Flupyradifuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen

In Bezug auf Flupyradifuron bei Grünkohlen stellte die Behörde fest, dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager hinsichtlich der Möglichkeit erforderlich ist, den geltenden RHG entsprechend dem Wunsch des Antragstellers auf Grundlage der vorgelegten neuen Rückstandsuntersuchungen zu senken. Da sich die für Flupyradifuron bei Grünkohlen vorgelegten neuen Rückstandsuntersuchungen auf dieselben guten landwirtschaftlichen Praktiken stützen wie der geltende RHG, sollte der RHG, basierend auf den jüngsten und vollständigen vorgelegten Daten, von 5 mg/kg auf 4 mg/kg gesenkt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.10.2024

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