ErwGr. 22

REG_2024_2640 · zur Änderung und Berichtigung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 1,4-Dimethylnaphthalin, Difluoressigsäure (DFA), Fluopyram und Flupyradifuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen

In Bezug auf Flupyradifuron bei Sonnenblumenkernen stellte die Behörde fest, dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist, ob der neue RHG auf den Wert von 0,8 mg/kg, wie von der Behörde anhand der Bewertung der von den Vereinigten Staaten vorgelegten Rückstandsuntersuchungen bei Sonnenblumenkernen abgeleitet, oder auf den im Ausfuhrland, also in den Vereinigten Staaten, geltenden Wert von 0,7 mg/kg festgelegt werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.10.2024

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