ErwGr. 41

REG_2024_2747 · zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)

Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zur Erleichterung der Freizügigkeit und sonstige Maßnahmen, die sich auf die Freizügigkeit auswirken, beruhen auf Artikel 21 AEUV und ergänzen die Richtlinie 2004/38/EG im Falle eines Binnenmarkt-Notfalls. Diese Maßnahmen sollten nicht dazu führen, dass Beschränkungen des freien Verkehrs, die den Verträgen oder anderem Unionsrecht zuwiderlaufen, genehmigt oder gerechtfertigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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