ErwGr. 39

REG_2024_2747 · zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)

Diese Verordnung sollte nicht so ausgelegt werden, dass Beschränkungen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und der Freizügigkeit, die dem AEUV oder anderen Bestimmungen des Unionsrechts zuwiderlaufen, genehmigt oder gerechtfertigt werden. Beispielsweise sollte die Tatsache, dass einige Beschränkungen während eines Notfallmodus für den Binnenmarkt ausdrücklich verboten sind, nicht als Rechtfertigung solcher Beschränkungen außerhalb dieses Modus oder als Rechtfertigung für andere mögliche, mit dem Unionsrecht unvereinbare Beschränkungen, die durch diese Verordnung nicht ausdrücklich verboten sind, ausgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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