ErwGr. 1

REG_2024_2748 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2023/988 und (EU) 2023/1230 in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls

Mit der Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) werden Bestimmungen festgelegt, mit denen während einer Krise das normale Funktionieren des Binnenmarkts, einschließlich des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und der Freizügigkeit, und die Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen sowie von Waren und Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung für die Bürger, Unternehmen und Behörden sichergestellt werden sollen. Diese Verordnung gilt für Waren und Dienstleistungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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