ErwGr. 24

REG_2024_2748 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2023/988 und (EU) 2023/1230 in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls

Im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der geänderten Verordnungen sollten die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnungen, einschließlich der mit dieser Verordnung eingeführten neuen Bestimmungen, durch Wirtschaftsakteure und Konformitätsbewertungsstellen zu verhängen sind. Die Mitgliedstaaten sollten auch sicherstellen, dass diese Vorschriften von den zuständigen nationalen Behörden, einschließlich der jeweiligen notifizierenden Behörden, durchgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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