ErwGr. 6

REG_2024_2748 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2023/988 und (EU) 2023/1230 in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls

Weder in den Musterbestimmungen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG noch in den besonderen Bestimmungen der sektorspezifischen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sind Verfahren vorgesehen, die in Krisenfällen Anwendung finden sollen. Es ist daher angebracht, gezielte Anpassungen der geänderten Verordnungen vorzunehmen, um eine Reaktion auf die Auswirkungen von Krisen, die Produkte betreffen, die gemäß der Verordnung (EU) 2024/2747 als krisenrelevante Waren eingestuft wurden und unter die geänderten Verordnungen fallen, zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.11.2024

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