ErwGr. 22

REG_2024_2773 · zur Einrichtung des Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen und zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine

Die Unterstützung der Ukraine durch das MFA-Darlehen sollte an die Vorbedingung geknüpft werden, dass die Ukraine wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, und die Rechtsstaatlichkeit aufrechterhält und respektiert und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, gewährleistet. Diese Vorbedingung sollte auch für Anträge auf Auszahlung aus dem Mechanismus gelten, da sie mit dem MFA-Darlehen in Zusammenhang stehen. Ferner gilt diese Vorbedingung auch für die Unterstützung im Rahmen der Ukraine-Fazilität, und die Kommission sollte ihre Bewertung für beide Instrumente gemeinsam durchführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.10.2024

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