Art. 49 – Konsultation der Beteiligten

REG_2024_2803 · zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums

(1)Die Mitgliedstaaten, die nationalen Aufsichtsbehörden, der PRB und der Netzmanager sowie die Agentur in Bezug auf ihre Aufgaben gemäß Artikel 21 Absätze 3 und 4 und Artikel 38 Absatz 1 richten Konsultationsverfahren für eine angemessene Konsultation der Beteiligten ein.
(2)Die Kommission richtet auf Unionsebene ein Verfahren ein, um mit den einschlägigen Beteiligten Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung zu erörtern. Der gemäß dem Beschluss 98/500/EG eingerichtete Ausschuss für den sektoralen Dialog ist in die Konsultation einzubeziehen. Ist für die Zwecke des Absatzes 3 Buchstabe e dieses Artikels eine Konsultation in Bezug auf militärische Aspekte erforderlich, so konsultiert die Kommission neben den Mitgliedstaaten auch die Europäische Verteidigungsagentur und die nationalen Militärbehörden.
(3)Für die Zwecke der Absätze 1 und 2 werden gegebenenfalls mindestens die folgenden am Betrieb Beteiligten und nicht am Betrieb Beteiligten konsultiert: a) Anbieter von Flugsicherungsdiensten oder Gruppen, die sie vertreten; b) der Netzmanager; c) Flughafenbetreiber oder relevante Gruppen, die sie vertreten; d) Luftraumnutzer oder relevante Gruppen, die sie vertreten; e) das Militär; f) die Herstellerindustrie; g) Vertretungsorgane des Fachpersonals; h) einschlägige nationale Behörden; i) Flughafen-Zeitnischenkoordinatoren; j) nichtstaatliche Organisationen, die ein Interesse an Luftfahrt oder ATM haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 49 REG_2024_2803 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 49 REG_2024_2803 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.