ErwGr. 4

REG_2024_2822 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2246/2002 der Kommission

Seit der Einrichtung des Gemeinschaftsgeschmacksmustersystems hat die Erfahrung gezeigt, dass einzelne Entwerfer und Unternehmen innerhalb der Union und in Drittländern das System angenommen haben und es eine erfolgreiche und tragfähige Ergänzung oder Alternative zum Schutz von Geschmacksmustern auf mitgliedstaatlicher Ebene geworden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.11.2024

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