Art. 25o – Änderungen der Anhänge III und IV

REG_2024_2987 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union

Um Änderungen des Artikels 16 und der Titel IV und V Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 82 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um sicherzustellen, dass bei den Verstößen gemäß Anhang III die Bedingungen gemäß Artikel 16 und gemäß den Titeln IV und V erfüllt sind.
Um den Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 82 in Bezug auf Maßnahmen zur Änderung des Anhangs IV delegierte Rechtsakte zu erlassen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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