Wenn Unions-CCPs ihr Produktangebot um Clearingdienstleistungen erweitern und neue Produkte für Clearingdienstleistungen auf den Markt bringen wollen, sind sie mit Herausforderungen und Schwierigkeiten konfrontiert. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen und Schwierigkeiten und im Einklang mit dem Ziel, die Attraktivität des Clearingsystems der Union zu erhöhen, sollte das Verfahren für die Zulassung von Unions-CCPs oder zur Ausweitung ihrer Zulassung daher vereinfacht werden und konkrete Fristen umfassen, wobei zugleich für eine angemessene Einbeziehung der ESMA und des Kollegiums von Unions-CCP gesorgt werden sollte. Erstens sollte, um erhebliche und möglicherweise unbestimmte Verzögerungen zu verhindern, der Eingang des Antrags zügig bestätigt werden, und die zuständigen Behörden sollten danach die Vollständigkeit eines Zulassungsantrags prüfen. Um sicherzustellen, dass in der Union niedergelassene juristische Personen, die eine Zulassung als CCP anstreben, und Unions-CCP, die ihre Zulassung ausweiten möchten, mit ihren Anträgen alle erforderlichen Unterlagen und Angaben übermitteln, sollte die ESMA Entwürfe technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards ausarbeiten, in denen festgelegt wird, welche Unterlagen bereitzustellen sind, welche Informationen diese Unterlagen enthalten sollten und in welchem Format sie zu übermitteln sind. Bei der Ausarbeitung der Entwürfe technischer Regulierungsstandards sollte die ESMA die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 bestehenden Anforderungen und Verfahren für die Dokumentation berücksichtigen und deren Einreichung nach Möglichkeit straffen, um eine übermäßig lange Markteinführungszeit zu verhindern und sicherzustellen, dass die Informationen, die von der eine Zulassungsausweitung beantragenden CCP vorzulegen sind, in einem angemessenen Verhältnis zur Wesentlichkeit der Änderung stehen, für die die CCP einen Antrag stellt, wobei darauf zu achten ist, dass der Gesamtprozess nicht übermäßig komplex, aufwändig und unverhältnismäßig wird. Zweitens sollten die in der Union niedergelassene juristische Personen, die eine Zulassung als CCP anstreben, und Unions-CCP, die ihre Zulassung ausweiten möchten, sämtliche Unterlagen über eine zentrale Datenbank einreichen können, um eine effiziente und zeitgleiche Prüfung der Anträge sicherzustellen. Drittens sollte die für eine CCP zuständige Behörde während der Prüfung Fragen dieser zuständigen Behörde, der ESMA oder des Kollegiums an die in der Union niedergelassene juristische Person, die eine Zulassung als CCP anstrebt, und Unions-CCP, die ihre Zulassung ausweiten möchten, koordinieren und übermitteln, um für einen schnellen, flexiblen und kooperativen Ablauf mit Blick auf eine umfassende Überprüfung sicherzustellen. Um Doppelaufwand und unnötige Verzögerungen zu verhindern, sollten alle Fragen und darauffolgenden Klarstellungen ebenfalls zeitgleich zwischen der für die CCP zuständigen Behörde, der ESMA und dem Kollegium weitergeleitet werden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024
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