Die durch die COVID-19-Pandemie verursachten Marktturbulenzen im Jahr 2020 und die hohen Preise an den Energiegroßhandelsmärkten nach dem grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 haben gezeigt, dass Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden bei Ereignissen mit grenzüberschreitender Auswirkung unerlässlich sind, um entstehende Risiken angehen zu können, die ESMA aber immer noch nicht über die erforderlichen Instrumente verfügt, um eine solche Koordinierung und ein konvergentes Vorgehen auf Unionsebene sicherzustellen. Die ESMA sollte daher ermächtigt werden, in einer Krisensituationen bei einer oder mehreren CCPs tätig zu werden, die destabilisierende Auswirkungen auf grenzüberschreitende Märkte haben oder wahrscheinlich haben werden. In solchen Krisensituationen sollte die ESMA mit einer Koordinierungsfunktion gegenüber den zuständigen Behörden, den Kollegien und den Abwicklungsbehörden betraut werden, um auf eine abgestimmte Reaktion hinzuwirken. Die ESMA sollte die Möglichkeit haben, Sitzungen des CCP-Aufsichtsausschusses von Amts wegen oder auf Antrag, unter Umständen in erweiterter Zusammensetzung, einzuberufen, um die Reaktion der zuständigen Behörden im Krisenfall wirksam zu koordinieren. Die ESMA sollte auch die Möglichkeit haben, Informationen von den jeweils zuständigen Behörden anzufordern, wenn dies erforderlich ist, damit die ESMA ihre Koordinierungsfunktion in solchen Fällen erfüllen und Empfehlungen an die zuständige Behörde richten kann; die ESMA sollte diese Informationen direkt von der CCP oder den Marktteilnehmern anfordern können, wenn die zuständige Behörde innerhalb der angemessenen Frist nicht antwortet. Die Rolle der ESMA in Krisensituationen sollte die Letztverantwortung der für die CCP zuständigen Behörde unberührt lassen, Aufsichtsbeschlüsse in Bezug auf die von ihr beaufsichtigte CCP, einschließlich Notfallmaßnahmen, zu fassen. Außerdem ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Mitglieder des Kollegiums die Möglichkeit haben, die Informationen, die sie in einer Krisensituation erhalten, an die für die Finanzstabilität ihrer Märkte zuständigen öffentlichen Stellen, einschließlich Ministerien, weiterzuleiten.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024
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