ErwGr. 40

REG_2024_2987 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2017/1131 im Hinblick auf Maßnahmen zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union

Um die CCPs und die ESMA zu entlasten, sollte präzisiert werden, dass eine Drittstaaten-CCP in dem Fall, dass die ESMA eine Überprüfung der Anerkennung dieser Drittstaaten-CCP durchführt, nicht verpflichtet sein sollte, einen neuen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Sie sollte der ESMA jedoch alle für eine solche Überprüfung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Folglich sollte die Überprüfung der Anerkennung einer Drittstaaten-CCP durch die ESMA nicht als neue Anerkennung dieser Drittstaaten-CCP behandelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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