ErwGr. 28

REG_2024_3005 · über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859

Der Begriff der Niederlassung erstreckt sich auf tatsächliche und faktische Tätigkeiten, die im Rahmen dauerhafter Strukturen ausgeübt werden. Bei der Feststellung, ob ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Union über eine Niederlassung in einem Mitgliedstaat verfügt, ist es wichtig, den Grad der Stabilität dieser Strukturen, die tatsächliche Ausübung der Tätigkeiten in der Union und die Besonderheiten der erbrachten wirtschaftlichen Tätigkeiten und Dienstleistungen zu berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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