ErwGr. 9

REG_2024_3005 · über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859

Auf internationaler Ebene hat die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) im November 2021 einen Bericht veröffentlicht, der eine Reihe von Empfehlungen zu Anbietern von ESG-Ratings und Datenprodukten enthält. Die Kommission und die mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) errichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde — ESMA) sollten die Anwendung dieser IOSCO-Empfehlungen berücksichtigen, wenn sie bewerten, ob ein Drittland oder ein ESG-Rating-Anbieter die Anforderungen dieser Verordnung für die Zwecke der Gleichwertigkeit, Übernahme oder Anerkennung erfüllt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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