REG_2024_3012 · zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von dauerhaften CO2-Entnahmen, kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung und der CO2-Speicherung in Produkten
Bei atmosphärischem oder biogenem CO2, das durch dauerhafte CO2-Entnahmen, kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung oder CO2-Speicherung in Produkten abgeschieden und gespeichert wird, besteht die Gefahr, dass es aufgrund natürlicher oder anthropogener Ursachen wieder in die Atmosphäre freigesetzt wird. Daher sollten die Betreiber alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um diese Gefahr zu mindern, und ordnungsgemäß überwachen, ob das CO2 während des für die betreffende Tätigkeit festgelegten Überwachungszeitraums gespeichert bleibt. Die Geltungsdauer der zertifizierten Einheit sollte von der voraussichtlichen Dauer der Speicherung und den unterschiedlichen Risiken der Wiederfreisetzung hinsichtlich der jeweiligen Tätigkeit abhängen. Dauerhafte CO2-Entnahmen bieten genügend Gewissheit hinsichtlich einer sehr langen Speicherungsdauer, nämlich einer Dauer von mehreren Jahrhunderten. Produkte mit dauerhaft chemisch gebundenem CO2 haben ein sehr geringes oder gar kein Risiko der Freisetzung von CO2. Bei der kohlenstoffspeichernden Landbewirtschaftung und der CO2-Speicherung in Produkten ist das Risiko einer absichtlichen oder unbeabsichtigten Freisetzung von CO2 in die Atmosphäre größer. Um diesem Risiko Rechnung zu tragen, sollte die Geltungsdauer der Bindungseinheit von CO2 durch kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung und der Einheit der CO2-Speicherung in Produkten befristet sein und zu einem Zeitpunkt auslaufen, der mit dem Ende des entsprechenden Überwachungszeitraums zusammenfällt, der bei CO2-Speicherung in Produkten mindestens 35 Jahre abdecken sollte. Danach sollte das abgeschiedene und gespeicherte CO2 als in die Atmosphäre freigesetzt gelten, es sei denn, der Betreiber oder die Betreibergruppe verpflichtet sich, den Überwachungszeitraum zu verlängern. Mit den Zertifizierungsmethoden sollte die Verlängerung des Überwachungszeitraums der entsprechenden Tätigkeiten im Rahmen der kohlenstoffspeichernden Landbewirtschaftung gefördert werden, wobei angestrebt wird, dass sichergestellt wird, dass abgeschiedenes CO2 langfristig in Böden oder Biomasse gespeichert wird, und dass langfristig finanzielle Anreize für Betreiber im Bereich der kohlenstoffspeichernden Landbewirtschaftung geboten werden. Zu diesem Zweck sollten die Zertifizierungsmethoden den Betreibern einen Anreiz bieten, den Überwachungszeitraum mehrmals zu verlängern, um abgeschiedenes CO2 für mindestens mehrere Jahrzehnte zu speichern.
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