ErwGr. 21

REG_2024_3015 · über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

Die Begriffsbestimmung von „von staatlichen Behörden auferlegte Zwangsarbeit“ sollte mit dem IAO-Übereinkommen Nr. 105 im Einklang stehen, wonach konkret der Einsatz von Zwangs- oder Pflichtarbeit als Mittel politischen Zwanges oder Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten äußern oder die ihre entgegengesetzten ideologischen Ansichten gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden, verboten ist. Es verbietet darüber hinaus den Einsatz von Zwangsarbeit als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung, als Maßnahme der Arbeitsdisziplin, als Strafe für die Teilnahme an Streiks und als Maßnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 21 REG_2024_3015 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 21 REG_2024_3015 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.