ErwGr. 67

REG_2024_3015 · über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

Die Kommission sollte die Umsetzung und Durchsetzung dieser Verordnung bewerten und dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss darüber Bericht erstatten. In dem Bericht sollte bewertet werden, welchen Beitrag diese Verordnung zur Beseitigung von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten aus dem Unionsmarkt und zur Bekämpfung von Zwangsarbeit sowie zur Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und zur internationalen Zusammenarbeit für die Beseitigung von Zwangsarbeit leistet. In dem Bericht sollten auch die Auswirkungen dieser Verordnung auf Unternehmen, insbesondere KMU, und die Opfer sowie die Gesamtkosten und der Nutzen des Verbots von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten bewertet werden. Außerdem sollte in dem Bericht die Angleichung dieser Verordnung an anderes einschlägiges Unionsrecht bewertet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2024

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