ErwGr. 24

REG_2024_3018 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken

Im Rahmen ihrer Bemühungen um Innovation und die Entwicklung von neuen statistischen Produkten sollten die nationalen statistischen Ämter dem Bedarf der Nutzer, wie er insbesondere von den nationalen Beiräten der Statistiknutzer oder anderen geeigneten Stellen zum Ausdruck gebracht wird, umfassend Rechnung tragen. Auf Unionsebene ist der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik, der mit dem Beschluss Nr. 234/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (14) eingesetzt wurde und die wichtigste Einrichtung der Union für die Vertretung der Nutzer und Produzenten europäischer Statistiken sowie der Auskunftgebenden darstellt, von der Kommission darüber zu unterrichten, inwiefern seine Stellungnahmen insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung neuer europäischer Statistiken berücksichtigt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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