ErwGr. 25

REG_2024_3018 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken

Um mit den jüngsten wissenschaftlichen Trends Schritt zu halten und die Qualität der statistischen Daten und Methoden zu verbessern, sollten die statistischen Stellen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine intensive, strukturierte und dauerhafte interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Hochschul- und Forschungseinrichtungen fördern, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Statistiken, der Erprobung neuer Methoden und Technologien und der Förderung von Innovation und Experimentieren. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 sollten wissenschaftliche Zwecke Forschungstätigkeiten wie die technologische Entwicklung und Demonstration, die Grundlagenforschung oder die angewandte Forschung einschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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