ErwGr. 1

REG_2024_3024 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Bezug auf die Einführung neuer Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen

Durch den Beschluss (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wurde das 8. Umweltaktionsprogramm eingerichtet und bestätigt, dass Überwachung, einschließlich durch die Bereitstellung fundierter Informationen über Umweltveränderung, für die Entwicklung einer wirksamen Politik, die Umsetzung dieser Politik zur Verwirklichung der Umweltziele der Union und im Hinblick auf eine stärkere Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich ist. Es sollten Instrumente wie europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen geschaffen werden, um das allgemeine Bewusstsein für die Umweltauswirkungen sozioökonomischer Tätigkeiten und den Beitrag der Umwelt zur Wirtschaft und zum Wohlbefinden zu stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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