ErwGr. 4

REG_2024_3024 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Bezug auf die Einführung neuer Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen

Die Statistikkommission der Vereinten Nationen hat auf ihrer 43. Sitzung im Februar 2012 den Grundlegenden Rahmen für das System der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (SEEA) als internationale statistische Norm angenommen, und auf ihrer 52. Sitzung im März 2021 hat sie das System der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen für Ökosystemrechnungen (SEEA EA), Kapitel 1 bis 7, in denen der Rechnungsrahmen und physische Rechnungen beschrieben werden, angenommen. Die neuen Module, die mit dieser Verordnung eingeführt werden, stehen mit dem Grundlegenden Rahmen für das SEEA und dem SEEA EA im Einklang. Darüber hinaus wurde mit dem SEEA das System der umweltökonomischen Gesamtrechnung für Wasser (SEEA-Wasser) eingeführt, das den Grundlegenden Rahmen für das SEEA unterstützt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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