ErwGr. 23

REG_2024_3024 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Bezug auf die Einführung neuer Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen

Klimaschutz, einschließlich der damit verbundenen Investitionen, ist unerlässlich, um das Ziel der Klimaneutralität in der Union bis 2050 zu erreichen. Die Kommission (Eurostat) sollte damit beginnen, regelmäßig Daten und Statistiken, die auf der Grundlage einschlägiger verfügbarer Daten aus den Modulen für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen und erforderlichenfalls aus anderen Datenquellen erstellt werden, bereitzustellen. Diese Daten sollten nach Mitgliedstaat aufgeschlüsselt werden und alle für den Klimaschutz relevanten Wirtschaftszweige abdecken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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