ErwGr. 2

REG_2024_3213 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

Da es im Interesse der Union liegt, eine angemessene Versorgung mit bestimmten gewerblichen Waren zu gewährleisten, und in Anbetracht der Tatsache, dass gleiche oder gleichartige Waren oder Ersatzwaren in der Union nicht in ausreichenden Mengen hergestellt werden, ist es notwendig, neue Kontingente mit den laufenden Nummern 09.2540, 09.2541, 09.2542 und 09.2543 zum Nullsatz und mit der laufenden Nummer 09.2795 zum ermäßigten Zollsatz mit angemessenen Mengen für diese Waren zu eröffnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2024

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