ErwGr. 4

REG_2024_3213 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

In Bezug auf die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.2596, 09.2597 und 09.2685 hat sich die Einreihung der entsprechenden Erzeugnisse in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (im Folgenden „Kombinierte Nomenklatur“) (3) geändert. Daher sollten die geltenden KN-Codes für diese Kontingente geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2024

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