ErwGr. 7

REG_2024_341 · zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Diethofencarb, Fenoxycarb, Flutriafol und Pencycuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Genehmigung für den Wirkstoff Flutriafol lief am 31. Mai 2021 aus. Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/726 der Kommission (3) war zwar ein Antrag auf Erneuerung dieser Genehmigung gestellt worden, dieser wurde jedoch vom Antragsteller nicht mehr unterstützt. Alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff wurden widerrufen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2024

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