ErwGr. 2

REG_2024_344 · zur Änderung und Berichtigung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Mandipropamid in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde ein Antrag auf eine Einfuhrtoleranz für den Wirkstoff Mandipropamid gestellt, der in Brasilien bei Papayas verwendet wird. Der Antragsteller machte geltend, dass die zulässigen Anwendungen dieses Stoffs bei dieser Kultur in dem genannten Land zu Rückständen führen, die den in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgesehenen RHG übersteigen, und dass der RHG erhöht werden müsste, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr dieser Kultur zu vermeiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.02.2024

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