ErwGr. 3

REG_2024_344 · zur Änderung und Berichtigung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Mandipropamid in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Der betreffende Mitgliedstaat hat gemäß den Artikeln 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 diesen Antrag bewertet und den Bewertungsbericht an die Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) weitergeleitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.02.2024

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