ErwGr. 4

REG_2024_374 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bezeichnung der Lebensmittelkategorien alkoholischer Getränke und der Verwendung verschiedener Zusatzstoffe in bestimmten alkoholischen Getränken

Derzeit werden in Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 unter den Nummern 14.2.3 bis 14.2.5 und 14.2.8 die Verwendungsbedingungen für bestimmte gegorene Getränke festgelegt, um die Verwendung verschiedener Zusatzstoffe in bestimmten alkoholischen Getränken, wie im polnischen Gesetz vom 12. Mai 2011 über die Herstellung und Abfüllung von Weinbauerzeugnissen, den Vertrieb dieser Erzeugnisse und die Organisation des Weinmarkts (4) bezeichnet, zu gestatten oder einzuschränken. Das polnische Gesetz über gegorene Getränke hat das Gesetz vom 12. Mai 2011 ersetzt. Daher sollten einige dieser Einträge aktualisiert werden, und der Eintrag für E 353 unter Nummer 14.2.8 sollte gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.01.2024

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