ErwGr. 5

REG_2024_374 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bezeichnung der Lebensmittelkategorien alkoholischer Getränke und der Verwendung verschiedener Zusatzstoffe in bestimmten alkoholischen Getränken

Alkoholische Getränke, für die das polnische Gesetz über gegorene Getränke gilt, fallen nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), da sie nicht zu einer der in Anhang VII Teil II der genannten Verordnung aufgeführten Kategorien von Weinbauerzeugnissen gehören.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.01.2024

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