ErwGr. 2

REG_2024_376 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Indoxacarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Im Rahmen des Verfahrens zur Erneuerung der Genehmigung für Indoxacarb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) eine Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung dieses Wirkstoffs (3), in der eine niedrigere zulässige tägliche Aufnahme (ADI) und eine niedrigere akute Referenzdosis (ARfD) festgelegt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.01.2024

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