ErwGr. 1

REG_2024_386 · zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

Der Rat hat am 19. Januar 2024 den Beschluss (GASP) 2024/385 angenommen, mit dem ein Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen diejenigen geschaffen wird, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen. Der politische Kontext und die politischen Gründe für die Einführung der restriktiven Maßnahmen wurden in den Erwägungsgründen dieses Beschlusses dargelegt. Der Beschluss (GASP) 2024/385 sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von bestimmten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen vor, die Gewalttaten durch, im Namen oder zur Unterstützung der Hamas oder des Palästinensischen Islamischen Dschihads verantwortlich sind, sowie das Verbot, diesen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Natürliche und juristische Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen, die diesen restriktiven Maßnahmen unterliegen, sind im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 aufgeführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.01.2024

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