ErwGr. 4

REG_2024_386 · zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

Das Verfahren zur Änderung der Liste in Anhang I sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen die Gründe für die Aufnahme in die Liste erfahren, sodass sie Gelegenheit zur Stellungnahme haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.01.2024

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