ErwGr. 22

REG_2024_573 · über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014

Um den Bedarf an der Herstellung von neuem Schwefelhexafluorid (SF6) zu begrenzen, sollten die Kapazitäten für die Rückgewinnung von SF6 aus bestehenden Anlagen gesteigert werden. Die Verwendung von neuem SF6 in elektrischen Schaltanlagen sollte vermieden werden, wenn es technisch machbar und aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 verfügbar ist und dabei das sichere Funktionieren der Stromnetze und Kraftwerke nicht gefährdet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.02.2024

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