ErwGr. 25

REG_2024_573 · über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014

Infolge der Kigali-Änderung ist die Ausfuhr von HFKW aus Staaten, die Vertragsparteien des Protokolls sind, in Nichtvertragsstaaten verboten. Dieses Verbot ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur schrittweisen Einstellung von HFKW. Mehrere Vertragsparteien des Protokolls halten das Verbot jedoch für unzureichend, um den Umweltbedenken im Zusammenhang mit der Ausfuhr von HFKW Rechnung zu tragen. Mehrere Entwicklungsländer, die Vertragsparteien des Protokolls sind, haben das Problem zur Sprache gebracht, dass ineffiziente Kälte- und Klimageräte, bei denen veraltete Kältemittel und Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial zur Anwendung kommen, von anderen Parteien in ihre Märkte ausgeführt werden, wodurch der Wartungsbedarf steigt. Besonders problematisch ist eine solche Situation in Entwicklungsländern mit begrenzten Ressourcen und begrenzten Kapazitäten für die Begrenzung und Rückgewinnung sowie in Bezug auf gebrauchte Einrichtungen mit voraussichtlich kurzer Restlebensdauer und neue Einrichtungen während der Nutzung, aber am Ende der Lebensdauer. Im Rahmen der globalen Anstrengungen der Union zur Eindämmung des Klimawandels und zur Unterstützung der Verwirklichung der Ziele des Protokolls sowie im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) ist es angezeigt, die Ausfuhr bestimmter gebrauchter und neuer Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase mit hohem GWP enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, zu verbieten. Dieses Ausfuhrverbot sollte ausschließlich in Fällen gelten, in denen die Einrichtungen einem Verbot gemäß Anhang IV unterliegen und gleichzeitig die Anforderungen des Artikels 22 Absatz 3 erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.02.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 25 REG_2024_573 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 25 REG_2024_573 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.